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Ex-Richter probierte zuviel Wein: Unfall mit dem Fahrrad

2008-02-06 @ 14:34 in Juristisches

Obwohl er darauf besteht, nichts Unrechtes getan zu haben, hat ein ehemaliger Amtsrichter nach einigem Hin und Her einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr akzeptiert. Der 66-jährige Pensionär hatte in angetrunkenem Zustand im Würzburger Hofgarten einen Unfall mit dem Fahrrad.

Unangenehm ist die Situation für einen ehemaligen Strafrichter auf jeden Fall. Der 66-Jährige besuchte am vergangenen Pfingstsonntag eine Weinprobe in der Orangerie und verkostete dabei ausführlich die angebotenen Reben-Erzeugnisse. Anschließend war er nicht mehr ganz sicher auf den Beinen: Mehr als ein Dutzend Winzer boten ihre Weine an, „davon habe ich leider Gebrauch gemacht. Die hohe Alkoholisierung war mir schon sehr peinlich“, sagte er am Rosenmontag als Angeklagter vor Gericht.

Dem Pensionär lag zur Last, trotz eines Blutalkoholwertes von knapp über zwei Promille auf sein Fahrrad gestiegen und durch den Residenzgarten geradelt zu sein. Deshalb erhielt er einen Strafbefehl über 1.000 Euro (20 Tagessätze von 50 Euro) Geldstrafe, gegen den er umgehend Einspruch einlegte.

„Ich bin mit dem Fahrrad nicht gefahren“, versicherte der Ex-Richter vor Gericht. Eine Zeugin erinnert sich freilich anders an den Vorfall: „Er fuhr sehr langsam und schlingerte, dann stürzte er vom Rad und blieb benommen liegen“, sagte die 28-jährige Weinbautechnikerin. Zusammen mit ihrem Chef half sie dem 66-Jährigen auf eine Ruhebank und rief einen Krankenwagen. Bis die Sanitäter kamen, hatte sich der Pensionär wieder von seinem Sturz erholt und wollte weg. „Er hat sich aufgeregt, weil er sitzen bleiben sollte“, erinnerte sich der 57-jährige Winzer und Feuerwehrmann, der ihm geholfen hat. Auch gegenüber der Polizei wurde der angetrunkene Jurist „laut bis aufbrausend“, berichtete ein Beamter. Auf der Wache wurde dem 66-Jährigen Blut entnommen, dann wurde er nach Hause gefahren.

Erst acht Monate später erzählte der ehemalige Strafrichter, jetzt selbst auf der Anklagebank, erstmals seine Version des Vorfalls. Es habe zwar einen Sturz gegeben, aber nicht vom Fahrrad herunter: „Ich habe das Rad geschoben, bin gegen einen Baum gelaufen und dadurch hingefallen.“ Das wäre zwar auch peinlich, aber nicht strafbar. Die Abschürfung und der Bluterguss an der Stirn, den er bei dem Sturz davon trug, passen nach Aussage des Chefs der Würzburger Rechtsmedizin, Professor Dr. Dieter Patzelt, zu beiden Versionen des Geschehens. Die beiden Zeugen waren sich aber sicher, dass der 66-Jährige in der Allee zwischen Orangerie und Residenz nicht in der Nähe eines Baumes gestürzt ist.

Richterin Gudrun Helm zeigte wenig Verständnis dafür, dass ihr Ex-Kollege die Zeugenaussagen in Frage stellte: „Es wäre eher angebracht, dass sie sich für die Hilfe bedanken.“ Das tat der 66-Jährige dann auch. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger entschied er sich außerdem dafür, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Vor allem die Tagessatzhöhe, die sich nach den Einkommen richtet, sei mit 50 Euro für einen pensionierten Richter „ziemlich günstig“ ausgefallen, betonte Helm. „Aber ich bin wirklich nicht gefahren“, betonte der Ex-Richter noch einmal, nachdem er den Strafbefehl akzeptiert hatte.

comments

[Reply]

Wie wenig Richter zu ihrem Fehlverhaten stehen, kann hier der rechtserfahrene Bürger erkennen.
Weil Richter sich in ihrem Berufsleben kaum mit ihren Fehlern im eigenen Berufsleben kritisch beschäftigen müssen, ist so ein jämmerliches Verhalten eine verkehrssündigens Richters gut vorstellbar.
Warum sind Richter auf Lebenszeit gewählt, sie haben doch nie Lebenserfahreungen außernalb ihres Biotops?

Posted by Gudrun Hoffmann @ 07:44, 2008-02-07

Armer Verteidiger [Reply]

Es ist schon schwierig, einen Rechtsanwalt, oder noch schlimmer: einen Strafverteidiger, zu verteidigen. Aber Richter sind eine noch größere Aufgabe für eine engagierte Verteidigung. ;-)

Posted by Carsten R. Hoenig @ 07:34, 2008-02-07
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