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Rangierlokführer soll übermüdet zwei Signale überfahren haben

2010-07-16 @ 18:28 in Juristisches

Drei Verletzte forderte in den frühen Morgenstunden des 30. März 2006 der Zusammenstoß einer Rangierlok mit einem Güterzug zwischen Veitshöchheim und Würzburg. Weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Führerhaus eingeschlafen sein soll, muss sich derzeit der 66-jährige Lokführer der Rangierlok wegen fahrlässiger „Gefährdung des Bahnverkehrs“ vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte habe vor dem Unfall zwei Haltezeichen überfahren, so die Anklage.

Das Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 3.600 Euro (90 Tagessätze von 40 Euro) Geldstrafe, gegen den der Lokführer Einspruch einlegte. Vor Gericht gab er an, das Führerhaus der Lok sei kurz vor der zweitägigen Überführungsfahrt von der Fabrik in Nordrhein-Westlfalen nach Augsburg frisch gestrichen worden. Aufgrund der Ausdünstungen der frischen Farbe will der 66-Jährige ohnmächtig geworden sein. Bei dem Unfall brach er sich die Rippen, die beiden Lokführer des Güterzugs, die den Zusammenstoß auch durch eine Vollbremsung nicht verhindern konnten, wurden leicht verletzt.

Dass die Lok frisch gestrichen war, wurde durch Zeugenaussagen im Prozess bereits widerlegt. Ein Rechtsmediziner geht davon aus, dass der 66-Jährige übermüdet war und kurz nach 3 Uhr morgens im Führerhaus eingeschlafen ist: „Das ist die plausibelste Erklärung.“ Der Angeklagte hat angegeben, bereits kurz zuvor bei einem einstündigen Aufenthalt im Bahnhof von Gemünden "weggetreten" gewesen zu sein. Die vorgeschriebenen Ruhezeiten will er eingehalten haben.

Er hat auch eine Erklärung dafür, dass die so genannte "Sicherheitsfahrschaltung", die beim Ausfall des Lokführers den automatisch Zug anhalten soll, nicht funktionierte: "Ich muss drauf gefallen sein und den Schalter blockiert haben." Vor einem Urteil wollen deshalb alle Prozessbeteiligten nach Augsburg reisen, um die Unfall-Lok in Augenschein zu nehmen. "Wenn sich herausstellen sollte, dass sie in irgendeiner Weise die Sicherung ausgeschaltet haben, wird das Urteil deutlich höher ausfallen als im Strafbefehl", versicherte der Vorsitzende dem Angeklagten.

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