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Kein rechtfertigender Notstand für Genmais-Gegnerin

2010-06-30 @ 11:42 in Juristisches

Erfolglos blieb die Berufung einer 29-jährigen Französin, die als Mitglied der Initiative „Gendreck weg“ vor zwei Jahren zusammen mit anderen Aktivisten ein Maisfeld in Westheim (Kreis Kitzingen) von gentechnisch veränderten Pflanzen „befreit“ hat. Vom Amtsgericht Kitzingen war sie im Juli 2009 wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 45 Tagessätzen von 15 Euro (675 Euro) Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil bestätgite jetzt die Berufungskammer des Landgerichts und verwarf die Berufung der 29-jährigen.

Die Kammer sah es als erwiesen an, das die Angeklagte zusammen mit anderen Personen auf dem Maisfeld, auf dem unter anderem auch gentechnisch veränderte Maispflanzen der Sorte MON810 angebaut waren, junge Maispflanzen herausgerissen und zerstört hat. Das hat die angeklagte auch nie abgestritten. Sie versuchte aber, sich auf einen so genannten „rechtfertigenden Notstand“, also auf Notwehr gegen die vermutete Gefahr, die von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehen könnte, zu berufen.

Die Kammer glaubte der 29-jährigen, dass sie aus ihrer subjektiven Sicht die Vorraussetzungen eines rechtfertigenden Notstandes angenommen hat. Die von ihr gewählten Mittel waren nach Überzeugung des Gerichts nicht geeignet, um die durch Genmais drohenden Gefahren abzuwenden. Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig, die Angeklagte hat bereits Revision eingelegt.

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