Apotheker akzeptiert Geldstrafe wegen Betrugs
26 Fälle des Betrugs zu Lasten eines großen Pharma-Unternehmens lagen einem 58-jährigen Apotheker aus Lohr zur Last, der deshalb bereits vor über zwei Jahren vom Würzburger Amtsgericht zu 28.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. In der zweiten Instanz vor dem Landgericht ließ sich der Angeklagte überzeugen, seine Berufung gegen das Urteil zurückzunehmen.
Verurteilt wurde der 58-Jährige, weil er im Jahr 2004 Medikamente, die er in günstigen Klinikpackungen für die Krankenhaus-Versorgung bezogen hatte, an normale Kassenpatienten abgab und über die AOK abrechnete. Der Schaden, der dem Pharma-Unternehmen enstand, hielt sich mit knapp 1.300 Euro in Grenzen.
Vor dem Amtsgericht kämpften der Apotheker und sein Verteidiger vor zwei Jahren hartnäckig um einen Freispruch. Vor dem Landgericht war der Prozess gestern nach einer Stunde vorbei. „Wir haben keine andere Wahl, als den Vorschlag des Gerichts anzunehmen“, sagte der Verteidiger.
Burkhard Pöpperl, in Wirtschaftsstrafsachen erfahrener Vorsitzender der 7. Strafkammer, hatte zuvor die „dringende Empfehlung“ an den Angeklagten ausgesprochen, seine Berufung zurückzunehmen und das Urteil des Amtsgerichts zu akzeptieren. „Die Gefahr ist sehr hoch, dass auch bei uns eine Verurteilung herauskommt“, sagte Pöpperl nach intensivem Studium der Verfahrensakten. Am Ende waren es nicht Reue und Schuldeinsicht, sondern wirtschaftliche Gründe, die den Angeklagten zur Berufungsrücknahme bewegten.
Das Amtsgericht hatte den Apotheker zu 140 Tagessätzen von 200 Euro (28.000 Euro) verurteilt. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Höhe der einzelnen Tagessätze zumindest aus heutiger Sicht zu niedrig ausgefallen ist und in einem Berufungsurteil korrigiert werden müsste. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem monatlichen Einkommen des Angeklagten. Im April 2009 wurde der 58-Jährige per Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erneut zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Dabei wurde die Tagessatzhöhe – nach Berechnungen des Verteidigers – auf stolze 535 Euro (insgesamt 48.150 Euro) festgesetzt.
Schlussfolgerung des Landgerichts: Auch im Betrugsverfahren muss der Angeklagte mit Tagessätzen in dieser Höhe rechnen. „Die Strafe könnte sich fast verdreifachen“, warnte Pöpperl. Dazu ließ der Angeklagte es nicht kommen und nahm, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, die Berufung zurück. Das Amtsgerichtsurteil ist damit rechtskräftig. Aus beiden Verurteilungen muss jetzt eine Gesamtstrafe gebildet werden, die die Summe beider Strafen nicht erreichen darf.




