Rabiaten Autofahrer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt
Die am Amtsgericht mögliche Höchststrafe von vier Jahren Gefängnis hat ein rabiater 42-Jähriger aus Schwarzach (Kreis Kitzingen) kassiert, der sein Auto als Waffe eingesetzt hat. Der Arbeitlose hatte Ende August einen Fahrradfahrer vorsätzlich angefahren und anschließend noch mit einem Gegenstand brutal auf den Verletzten eingeprügelt.
„Ich habe gedacht, mein letztes Stündlein hat geschlagen. Ich habe mich nur noch zusammengerollt und geschrien“, sagte das 53 Jahre alte Opfer vor dem Schöffengericht. Nach einer Begegnung auf einem engen Flurbereinigungsweg zwischen Dimbach und Gerlachshausen im Kreis Kitzingen hatte der Mann mit erhobener Faust und auch verbal seinem Unmut über die Fahrweise des Autofahrers Luft gemacht.
Der Angeklagte legte eine Vollbremsung hin, wendete und fuhr dem Radler hinterher. „Plötzlich hat hinter mir ein Motor aufgeheult, dann bin ich auch schon durch die Luft geflogen. Er hat mich von hinten gerammt“, so der 53-Jährige. Er blieb mit einem Oberschenkelhalsbruch auf der Fahrbahn liegen.
„Ich war in Rage und habe überreagiert, aber ich wollte ihn nicht verletzen. Ich habe ihn aus Versehen angefahren“, behauptete der Angeklagte. Dazu passt sein Verhalten nach dem vermeintlichen Unfall allerdings nicht: Er stieg aus und schlug mehrfach heftig auf den Verletzten ein. Der Gegenstand, den er dabei in der Hand hielt, wird von Zeugen als Knüppel oder große Stabtaschenlampe beschrieben. Laut Aussage des 42-Jährigen war es der Kasten einer aufrollbaren Hundeleine für seine amerikanische Bulldogge. Gezielt habe er nicht zugeschlagen, sondern „einfach drauf“, sagte der Mann, der bereits 17 Vorstrafen mitbrachte und nur zwei Monate zuvor wegen Diebstahls, Beleidigung und Bedrohung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war.
Gleich der erste Schlag traf das Opfer im Gesicht, danach schützte der Mann seinen Kopf mit den Händen und zog sich dabei einen Bruch der rechten Hand zu: „Ohne meinen Fahrradhelm wäre ich vielleicht nicht mehr da.“ Nach dem Unfall war er drei Monate lang krank geschrieben. Sein Oberschenkleknochen wird von zwei Nägeln zusammengehalten, die noch operativ entfernt werden müssen.
Bis zuletzt überlegte das Gericht, ob ein Strafmaß von vier Jahren für den Angeklagten überhaupt ausreicht. Auch eine Verweisung an das Landgericht stand im Raum. Vor allem das Teilgeständnis des 42-Jährigen überzeugte nicht: „Er hat kein einziges Wort der Reue geäußert“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Landgraf. Statt dessen versuchten der Angeklagte und sein Verteidiger, das aggressive Verhalten mit dem Konsum von Kokain und Schmerzmitteln zu erklären.
Nach der Tat wurde eine Woche nach dem 42-Jährigen gefahndet. Als er, mit einer Perücke verkleidet, gerade auf dem Weg zu seinem Anwalt war, um sich der Polizei zu stellen, wurde er verhaftet. Neben der vierjährigen Freiheitsstrafe wurde ihm der Führerschein entzogen, frühestens in fünf Jahren darf er wieder eine neue Fahrerlaubnis bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.




