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Beamter wollte Sex für Straferlaß

2009-10-11 @ 18:25 in Juristisches, Lokales

Wegen Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln und Verstößen gegen das Datenschutzgesetz ist ein 45-jähriger Beamter der Würzburger Polizei zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Beamte, der in der Verwaltung des Polizeipräsidiums Unterfranken eingesetzt war, hatte unerlaubt in Datenbanken recherchiert und Berichte seiner ermittelnden Kollegen gelesen. Die Informationen aus den Ermittlungsakten nutzte er, um drei Frauen in ihren Strafverfahren mildere Strafen oder einen Straferlass im Gegenzug für sexuelle Gefälligkeiten zu versprechen. Der 45-Jährige hat eine Verurteilung per Strafbefehl zu 200 Tagessätzen von 50 Euro Geldstrafe akzeptiert, bestätigte Oberstaatsanwalt Dr. Dietrich Geuder.

Der 45-Jährige „hat sich die Informationen besorgt und in drei Fällen Frauen angerufen und sexuelle Handlungen gefordert“, so Geuder. Bei den Telefongesprächen gab sich der Beamte jeweils als Staatsanwalt oder Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft aus. „Mit Ausnahme der Telefonanrufe ist aber nichts passiert“, betonte Geuder.

Dass der Beamte nicht angeklagt, sondern ohne öffentliches Verfahren mit einem Strafbefehl verurteilt wurde, sei in so einem Fall nicht ungewöhnlich: „Er war geständig und schuldeinsichtig. Außerdem war zu erwarten, dass er die Strafe akzeptieren wird. Der Fall wurde ganz normal wie alle anderen Ermittlungsverfahren abgewickelt“, betonte Geuder. Der 45-jährige Beamte ist derzeit vom Dienst suspendiert und muss sich einem Disziplinarverfahren stellen.

comments

Disziplinarverfahren [Reply]

Klar, und danach gehts munter weiter und hernach gibts sogar Rente auf Staatskosten. Dreist inwieweit solche Gesetzesverfehler später wieder für Recht und "Un"ordnung stehen dürfen und anderen das Recht absprechen auch etwas falsch machen zu dürfen.Wer so etwas perverses plant hat einen Dauerschaden und ist sicherlich später nicht mehr in der Lage im Staatsdienst zu arbeiten.

Posted by M. Kissel @ 16:07, 2009-11-19

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pension sichern ? der wollte abwechselung

Posted by gagabubu @ 14:43, 2009-10-16

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... und deshalb sind Datenbanken ohne Zugriffsregelungen gefährlich. Dazu zähle ich insbesondere auch die Datenbanken der Vorratsdatenspeicherung, die bei den Providern liegen, als auch die Datenbanken der Arbeitsämter, jetzt Jobcenter, die bundesweit von jedem Sachbearbeiter eingesehen werden können. Datenschutz ist eben kein Täterschutz!

Posted by mutax @ 08:02, 2009-10-13

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Da wollte jemand noch seine Pension sichern.

Posted by Kritiker @ 19:27, 2009-10-12
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