Zweieinhalb Jahre Haft für Misshandlung eines Einjährigen
Weil er den einjährigen Sohn seiner damaligen Freundin in mindestens zwei Fällen brutal misshandelt hat, ist ein 24-Jähriger aus dem Raum Aschaffenburg vom Amtsgericht Würzburg wegen Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte macht seinen täglichen Kokain-Konsum für die Taten verantwortlich: „Ich wollte dem Kleinen nichts Böses. Ich hatte mich nicht mehr unter Kontrolle.“
Die Mutter des Kleinkinds sah mehrere Tage tatenlos zu und wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der Zivilcourage von zwei Mitarbeitern des Aschaffenburger Media-Markts hat es der damals 21 Monate alte Knabe zu verdanken, dass er nur einige Tage Opfer des 24-Jährigen wurde. Am 20. November 2008 besuchten die beiden Angeklagten mit dem Kind den Media-Markt. Ein Verkäufer bemerkte an Gesicht und Hals des Jungen Hämatome und Verletzungen. „Das Kind war weinerlich und hatte blaue Flecken an allen sichtbaren Körperteilen“, sagte er im Zeugenstand. Er ließ sich unter einem Vorwand die Adresse des Pärchens für die Kundendatei geben und informierte unverzüglich die Behörden.
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Stadtrat genehmigt "Weingarten" an der Alten Mainbrücke
Kaum ist im Zuge des Hochwasserschutzes die neue Promenade am Mainkai in Würzburg fertiggestellt, meldet der erste Gastronom Begehrlichkeiten an.
Es soll ausdrücklich kein neuer Biergarten werden: Der Wirt des Restaurants „Mainmühle“ auf der Alten Mainbrücke hat bei der Stadt beantragt, auf der Fläche unterhalb der Brücke entlang der neuen Kaimauer am Fluß in den Sommermonaten einen kleinen „Weingarten“ betreiben zu dürfen.
Der zuständige Bau- und Ordnungssausschuss des Würzburger Stadtrats vergewisserte sich, dass der Aufgang zur Brücke und die Promenade durch die insgesamt 92 Quadratmeter Gastronomiefläche nicht blockiert werden und erteilte am Dienstag einstimmig die Genehmigung.
Da stellt sich mir die Frage: Will direkt neben dem teilweise viel befahrenen Oberen Mainkai wirklich jemand sitzen und Wein schlürfen?
Obwohl, ein Neu-Würzburger sagte mir neulich, er habe den Eindruck, dass die Würzburger offenbar auch im Biergarten und vor der Kneipe ohne Verkehrsgeräusche nicht leben können ..
Würzburger Stadtrat verhängt umfassendes Taubenfütterungsverbot
Den Tauben in der Würzburger Innenstadt soll es ab sofort mit neuen Mitteln an den Kragen gehen: Der Stadtrat hat am Montag mit knapper Mehrheit ein umfassendes Fütterungsverbot für Tauben im gesamten Stadtgebiet beschlossen. Das Taubenprojekt der Domstadt ist damit in seiner bisherigen Form nach drei Jahren beendet.
Das Ansinnen der Stadtverwaltung war freilich ein ganz anderes: Der Bau- und Ordnungsausschuss sollte eigentlich die Einrichtung zusätzlicher Taubenschläge befürworten, mit denen man die Stadttauben-Population und damit die Verschmutzung zahlreicher Gebäude und Hinterhöfe durch Taubenkot in den Griff bekommen wollte.
Das so genannte „Würzburger Taubenmodell“ gibt es bereits seit 1980: Aus vier städtischen Taubenhäusern wurden seit dieser Zeit über 10.000 Eier entnommen und durch Gipseier ersetzt. Vor drei Jahren wurde das Konzept in Zusammenarbeit mit dem Verein „Menschen für Tierrechte“ erweitert. Die Tierschutzaktivisten durften die Tiere an acht Stellen im Stadtgebiet füttern und so an diese Plätze binden. Seit 2006 wurden von ihnen täglich etwa 40 Kilogramm Getreide an die Würzburger Tauben verteilt.
Das Problem: Weil betroffene Hausbesitzer und Grundstückseigentümer sich weigerten, kam es nie zur Einrichtung der an diesen Orten vorgesehenen begehbaren Taubenschläge, in denen ebenfalls die Eier entnommen werden sollten. Zumindest auf dem Quellenbach-Parkhaus neben dem Bahnhof wollte Umweltreferent Wolfgang Kleiner jetzt zwei zusätzliche Taubenschläge errichten und nur noch in der Umgebung das Füttern in eingeschränktem Umfang erlauben. Die Ausschussmitglieder waren nicht einverstanden, sie sprachen ein umfassendes Fütterungsverbot aus.
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Tiefensee will sich für Würzburger Bahnhofssanierung einsetzen
Auch nach Sanierung und Umbau des Empfangsgebäudes soll die Erneuerung des Würzburger Hauptbahnhofs zügig weitergehen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) versprach vor Ort, sich beim Bahnvorstand dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Mittel für die lang ersehnte Ertüchtigung der Verkehrsstation im Herbst freigegeben werden.
Die Arbeiten am Empfangsgebäude, für die die Bundesregierung 2,1 Millionen Euro aus ihrem Konjunkturprogramm zur Verfügung stellt, beginnen Anfang 2010. „Das Geld ist hier gut angelegt“, stellte Tiefensee fest. Er war mit dem Zug in die Bischofsstadt gereist und konnte sich persönlich ein Bild vom Zustand des Hauptbahnhofs machen.
„Wir werden den Nutzen unserer 2,1 Millionen Euro dadurch aufwerten, dass wir die weiteren Maßnahmen folgen lassen“, versicherte Tiefensee: „Würzburg braucht den Bahnhof als Visitenkarte, die einer Großstadt angemessen ist.“
Der für Würzburg zuständige DB-Regionalbereichsleiter Günther Pichler will unmittelbar im Anschluss an die Modernisierung des Empfangsgebäudes mit dem barriefreien Ausbau der Verkehrsstation beginnen, für die eine Bauzeit von mindestens vier Jahren und Kosten von 20 bis 30 Millionen Euro veranschlagt werden.
Voraussichtlich im Oktober soll der Vorstandsvorsitzende der für die Bahnhöfe zuständigen „DB Station & Service AG", Dr. André Zeug, an einer Sitzung des Würzburger Bahnhofs-Lenkungskreises teilnehmen. Tiefensee zeigte sich beeindruckt davon, „wie in Würzburg Bahn und Stadt Hand in Hand arbeiten und zum richtigen Zeitpunkt die Pläne aus der Schublade gezogen haben“.
HIV-infizierter Afrikaner zu acht Jahren Gesamtstrafe verurteilt
Gut die Hälfte hat er bereits abgesessen: Zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen und versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das Würzburger Landgericht am Mittwoch einen mit dem HI-Virus infizierten Kenianer verurteilt. Der 41-jährige ehemalige Discjockey hat in zahlreichen Fällen ungeschützt mit jungen Frauen geschlafen, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion zu informieren. Er wurde deshalb erstmals im Januar 2007 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, die ihn die neue Strafe einbezogen wurden. Der 41-Jährige sitzt seit über vier Jahren hinter Gittern.
Im ersten Prozess ging es um den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit sechs jungen Frauen aus Unter- und Mittelfranken, zwei von ihnen sind heute mit dem Aids-Erreger infiziert. Im Verlauf des vierwöchigen Prozesses vor zweieinhalb Jahren meldeten sich drei weitere Opfer des Afrikaners, die zum Glück von einer Ansteckung verschont blieben. Hätten sich die Taten auch in diesen Fällen auf den ungeschützten Geschlechtsverkehr beschränkt, die Strafe aus dem ersten Urteil wäre wohl allenfalls um einige Monate erhöht worden.
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Anklagevertreter fordert zehnjährige Gesamtstrafe für HIV-positiven Afrikaner
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen und versuchter gefährlicher Körperverletzung soll ein HIV-infizierter Afrikaner für insgesamt zehn Jahre in Haft. Die sofortige Anordnung der Sicherungsverwahrung hat Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen im Prozess gegen den 41-Jährigen vor dem Würzburger Landgericht nicht beantragt: Eine Entscheidung darüber soll sich im Urteil nach dem Willen des Anklagevertreters aber ausdrücklich für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben.
Seit rund vier Jahren sitzt der Angeklagte bereits hinter Gittern. Wie mehrfach berichtet, wurde er im Januar 2007 wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs mit sechs jungen Frauen zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Diese Strafe muss in das neue Urteil einbezogen werden. Doch auch ohne die früheren Taten hätte Raufeisen eine langjährige Freiheitsstrafe gefordert: Allein für den schweren sexuellen Missbrauch einer damals 13-Jährigen im August 2004 hält der Oberstaatsanwalt eine Strafe von sechs Jahren und vier Monaten für tat- und schuldangemessen. Die heute 18-Jährige ist eine von drei jungen Frauen, die erst durch die Berichterstattung über den ersten Prozess erfuhren, dass ihr früherer Freund mit dem HI-Virus infiziert war.
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HIV-infizierter Afrikaner bestreitet Vergewaltigung einer 13-Jährigen
Dass er ein 13-jähriges Mädchen missbraucht und vergewaltigt haben soll, bestreitet ein 41-jähriger Kenianer im Prozess vor dem Würzburger Landgericht. Nach inzwischen gut vier Jahren hinter Gittern scheint der ehemalige Discjockey aus früheren Fehlern gelernt zu haben: Er drückte sein Bedauern darüber aus, mit zahlreichen Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion zu informieren. „Ich bin mit meiner Krankheit unverantwortlich umgegangen“, sagte der Angeklagte.
Wie berichtet, wurde der 41-Jährige vor zweieinhalb Jahren vom Landgericht Würzburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Während der erste Prozess lief, meldeten sich drei weitere Frauen aus Würzburg, mit denen der 41-Jährige ebenfalls ungeschützt Sex gehabt haben soll, ohne sie voher über die Gefahr der Ansteckung mit dem Aids-Erreger aufzuklären.
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LKW-Fahrer rast auf gerader Strecke fast ungebremst in ein Stauende
Zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hat das Amtsgericht Würzburg am Montag einen LKW-Fahrer verurteilt, der auf der Autobahn A81 bei Kist im Landkreis Würzburg einen tödlichen Unfall verursacht hat. Der 57-jährige Leipziger raste am Nachmittag des 22. April 2008 auf gerader Strecke fast ungebremst in ein Stauende. Ein Mann starb, ein Mann ist seither querschnittsgelähmt. Zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.
Wie es bei guter Sicht am hellichten Nachmittag auf gerader und trockener Strecke zu dem verheerenden Unfall kam, konnte vor Gericht nicht aufgeklärt werden. Der Angeklagte kann sich nach eigenen Worten nicht mehr daran erinnern, was vor der Kollision geschah. Fest steht, dass auf einer Warnanlage der A81 schon in zwei Kilometer Abstand auf den Stau hingewiesen wurde, er über einen halben Kilometer freie Sicht auf das Stauende hatte und die stehenden Autos die Warnblinkanlage eingeschaltet hatten.
Gut zwanzig Sekunden, so ein Unfall-Sachverständiger, hätte der 57-Jährige Zeit gehabt, auf die Bremse zu treten. Er reagierte aber erst zwei Sekunden vor der Kollision und fuhr mit 78 Stundenkilometern auf ein Wohnmobil auf. Die beiden Insassen wurden schwer verletzt. Der Fahrer eines PKW starb, weil sein Fahrzeug zwischen zwei LKW geradezu zerquetscht wurde.
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Gut besuchtes "Wandelkonzert" des Grünewald-Gymnasiums im Hofgarten
Vielfältige musikalische Eindrücke auf den Spuren der Fürstbischöfe: Mit einem dreieinhalbstündigen „Wandelkonzert“ im Hofgarten hat der musische Zweig des Matthias-Grünewald-Gymnasiums am Freitag die große musikalische und künstlerische Bandbreite der Schule unter Beweis gestellt.
Im kommenden Schuljahr ist es soweit: Dann startet am Matthias-Grünewald-Gymnasium mit dem „Studienzweig Musik“ ein Pilotprojekt zur musikalischen Hochbegabtenförderung. Etwa 40 junge Talente werden sich dabei nicht nur auf das Abitur, sondern gezielt auch auf das Musikstudium vorbereiten. Was die Schülerinnen und Schüler des musischen Zweiges und ihre fast dreißig Musiklehrer jetzt schon leisten, zeigten sie am Freitag bei ihrem „Wandelkonzert“ im Begleitprogramm zur Bayerischen Landesausstellung „Wiederaufbau und Wirtschaftswunder“ in der Residenz. An zwanzig Stellen des Hofgartens wurde in verschiedener Besetzung musiziert, die Zuhörer konnten im Stile der Fürstbischöfe von Darbietung zu Darbietung „lustwandeln“.
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NACHTRAG: Barreriefreiheit auf Kiliani
Wo es technisch möglich ist, sollen die Buden und Fahrgeschäfte auf dem Würzburger Kiliani-Volkfest barrierefrei sein.
Das hat der Würzburger Stadtrat auf Antrag der Grünen-Fraktion als Auswahlkriterium im Rahmen der neuen Volksfest-Vergaberichtlinien im Januar beschlossen.
Jetzt wurden die neuen Kriterien erstmals umgesetzt, auf Unterfrankens größtem Volksfest wird auf Barrierefreiheit geachtet. Stadtrat und Rollstuhlfahrer Michael Gerr testete persönlich den Zugang zu den Fahrgeschäften.
Während es beim großen Bierzelt durch Metallrampen keinerlei Schwierigkeiten gibt, können zahlreiche Fahrgeschäfte aus technischen und statischen Gründen keinen problemlosen Zugang für Rollstuhlfahrer gewährleisten.
Relativ einfach war es für Gerr beim der Indoor-Achterbahn „Black Hole“ (im Bild). „Es wird gemacht, was möglich ist. Das trägt auch zur Attraktivität des Volksfestes bei“, so das Fazit des Stadtrats.
HIV-infizierter Kenianer erneut auf der Anklagebank
Durch die zehntägige Untersuchungshaft der No-Angels-Sängerin Nadja B. kam das Thema im April wieder auf die Tagesordnung: Weil er mit drei Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben soll, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion aufzuklären, sitzt ein 41-jähriger Afrikaner ab Dienstag erneut vor dem Würzburger Landgericht auf der Anklagebank.
Er wurde wegen ähnlicher Vorwürfe bereits im Januar 2007 zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Mal ist er auch wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen angeklagt. Wenn sich die Vorwürfe nachweisen lassen, droht dem 41-Jährigen die Sicherungsverwahrung.
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HIV-infizierter Kenianer erneut vor Gericht - Vorwurf Vergewaltigung und Kindesmissbrauch
Weil er im August 2004 eine damals 13-jährige Schülerin zum Sex gezwungen haben soll, sitzt ein HIV-infizierter Kenianer vom heutigen Dienstag an erneut in Würzburg auf der Anklagebank. Bereits im Januar 2007 war der Musiker vom Würzburger Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er mit mindestens sechs Frauen aus Würzburg und Nürnberg trotz seiner HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Zwei der Frauen, die nichts von der Gefahr wussten, wurden dabei mit dem Aids-Erreger infiziert.
Im Laufe des Aufsehen erregenden Prozesses meldeten sich drei weitere Opfer des mittlerweile 41-jährigen Afrikaners. Von den Frauen aus dem Raum Würzburg wurde zum Glück keine mit dem HIV-Virus infiziert. Der schwerwiegendste Fall betrifft eine heute 18-Jährige, die der Afrikaner im Alter von 13 Jahren vergewaltigt haben soll. Dabei soll er auch das Alter der Schülerin gekannt haben.
Angeklagt ist der 41-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg hat für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt.
Gericht nicht von der Schuld überzeugt: Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Das Würzburger Landgericht hatte Zweifel an der Schuld der Angeklagten: Überraschend ist am Freitag eine 46-jährige Frau aus dem Raum Lohr vom Vorwurf der zweifachen fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Auch nach der zweiten Instanz bleibt damit ungeklärt, warum die Frau am 11. Mai 2006 auf der Bundesstraße 27 zwischen Thüngersheim und Veitshöchheim im Kreis Würzburg auf gerader Strecke auf die falsche Fahrbahn kam und dort einen Unfall mit zwei Todesopfern verursachte.
Im Mai 2008 wurde die Angeklagte vom Würzburger Amtsgericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihre Berufung gegen das Urteil hatte jetzt Erfolg: Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen hob die Berufungskammer des Landgerichts das Urteil erster Instanz auf und sprach die 46-jährige Arzthelferin nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ frei. Dass die 46-Jährige den Unfall verursacht hat, steht dabei außer Zweifel: Innerhalb von knapp zwei Sekunden geriet ihr schwerer Geländewagen am Nachmittag des 11. Mai 2006 komplett auf die Gegenfahrbahn, die Fahrerin eines entgegen kommenden VW Golf hatte keine Chance. Sie und ihre elfjährige Tochter auf dem Beifahrersitz starben bei dem Frontalzusammenstoß.
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NACHTRAG: Tödlicher Unfall nach "Synkope"?
Zum zweiten Mal beschäftigt sich die Würzburger Justiz derzeit mit einem tödlichen Verkehrsunfall auf der B27 zwischen Thüngersheim und Veitshöchheim. Auf der Anklagebank vor der 3. Strafkammer des Landgerichts sitzt eine 46-Jährige aus dem Raum Lohr, die am Nachmittag 11. Mai 2006 mit ihrem schweren Geländewagen aus ungeklärten Ursachen auf schnurgerader und trockener Strecke auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort kam es zum Zusammenstoß mit einem VW Golf. Dessen Fahrerin und ihre elfjährige Tochter starben noch an der Unfallstelle.
Das Amtsgericht Würzburg hatte die Angeklagte im Mai 2008 wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Frau und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein, deshalb wird jetzt vor dem Landgericht mit allen Zeugen neu verhandelt. Die Angeklagte will freigesprochen werden. Zwar steht zweifelsfrei fest, dass die Arzthelferin den Unfall verursacht hat. Ihr Verteidiger geht allerdings davon aus, dass sie dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Für den Anwalt ist eine kurzfristige Ohnmacht, im medizinischen Fachjargon „Synkope“ genannt, die wahrscheinlichste Ursache dafür, dass die Angeklagte die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor und auf der Gegenfahrbahn ungebremst in den Golf raste.
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"In einem Kind ist ein Kind herangewachsen"
Die Tränen der Erleichterung flossen in Strömen: Das Würzburger Landgericht hat eine 22-Jährige aus dem unterfränkischen Main-Spessart-Kreis am Freitag wegen fahrlässiger Tötung ihres neugeborenen Sohnes zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Angeklagt war die junge Frau wegen Totschlags. Sie hatte in den frühen Morgenstunden des 6. August 2008 im Badezimmer ihres Elternhauses das Kind heimlich zur Welt gebracht. Anschließend wickelte sie den Säugling in ein Handtuch, unter dem er langsam erstickte.
Keine zehn Minuten dauerte es nach dem Ende der Urteilsverkündung, da hatte die junge Frau das Gerichtsgebäude zusammen mit ihrem Verteidiger Hans-Volker Bohlender aus Aschaffenburg bereits verlassen. Nach elf Monaten Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl aufgehoben und die 22-Jährige auf freien Fuß gesetzt. „Sie hat Reue und Schuldeinsicht bewiesen. Ein weiterer Strafvollzug ist nicht erforderlich“, betonte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Lothar Schmitt.
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Zwei Jahre mit Bewährung für fahrlässige Tötung des Sohnes
Die Verteidigung fordert einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Gefängnis wegen Totschlags in einem minder schweren Fall: Im Prozess um einen toten Neugeborenen will das Würzburger Schwurgericht am heutigen Freitag um 8.30 Uhr sein Urteil verkünden.
Nach Auffassung von Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager hat die Angeklagte, eine 22-jährige aus dem Raum Lohr, mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, als sie ihren erst wenige Minuten alten Sohn in ein Handtuch wickelte. Ohlenschlager ist sich sicher, dass das Baby unter den zwei Lagen Stoff langsam erstickte. Wie mehrfach berichtet, hatte die junge Frau ihre Schwangerschaft aus Angst vor ihrem strengen Vater vor ihrem gesamten Umfeld verheimlicht und auch die Geburt in der Nacht vom 5. auf den 6. August 2008 im Badezimmer ihres Elternhauses ganz alleine durchgeführt.
Nach vier Tagen Beweisaufnahme geht Ohlenschlager davon aus, dass das Neugeborene nach der Geburt lebte. Rechtsmediziner kamen aufgrund einer mikroskopischen Untersuchung des Lungengewebes zu dem Schluss, dass der Säugling eigenständig geatmet hat. Beim Einwickeln in das Handtuch habe die 22-Jährige „mit dem Tod ihres Sohnes gerechnet und ihn zumindest billigend in Kauf genommen“, so der Anklagevertreter: „Sie wollte auch die Geburt geheim halten. Ein Kind passte nicht in ihre Lebensplanung.“
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Prozess um totes Baby: Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt
Nach vier Verhandlungstagen stehen im Prozess gegen eine wegen Totschlags angeklagte junge Frau aus dem Raum Lohr vor dem Schwurgericht in Würzburg am heutigen Donnerstag die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf dem Programm. Zum Abschluss der Beweisaufnahme war gestern der psychiatrische Sachverständige am Zug. Wie berichtet, soll die 22-Jährige in der Nacht vom 5. auf den 6. August 2008 ihren erst wenige Minuten alten Sohn in ein Handtuch gewickelt und dadurch den Erstickungstod des Säuglings verursacht haben. Laut Professor Dr. Martin Krupinksi von der Universität Würzburg ist es „nicht auszuschließen“, dass die junge Frau dabei in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war.
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Totschlagsprozess: Eltern der Angeklagten machen keine Aussage
Im Prozess um einen toten Säugling vor dem Würzburger Landgericht hat die Familie der Angeklagten sich entschieden, nicht zur Aufklärung des Geschehens in der Nacht des 6. August 2008 beizutragen. Wie berichtet, liegt der 22-jährigen Angeklagten aus dem Raum Lohr zur Last, für den Tod ihres wenige Minuten alten Sohnes verantwortlich zu sein. Vater, Mutter, Bruder und Schwester waren am Dienstag als Zeugen geladen, machten aber von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen ein Familienmitglied aussagen zu müssen.
Dass sie einen Freund hatte, erzählte die Angeklagte zuhause nicht. Dass sie von dem 20-Jährigen schwanger wurde, verheimlichte sie bis zuletzt – aus Angst vor ihrem strengen Vater, so die Aussage der jungen Frau. Der 61-jährige Pädagoge sagt nichts dazu. Zumindest nicht vor Gericht, wo er gestern ebenso die Aussage verweigerte wie seine Ehefrau, sein 26-jähriger Sohn und seine 28-jährige Tochter. Aber aus der Tatnacht ist ein Satz von ihm überliefert: „Die hat doch sowie keinen Vater dazu“, hat der 61-Jährige gegenüber einem Polizisten und einer Notärztin geäußert, nachdem das tote Baby, in ein Handtuch gewickelt, im Badezimmer des Hauses der Familie gefunden worden war.
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Jugendrichter kritisiert Jugendhilfe
Deutliche Kritik am Fachbereich Jugendhilfe des Landratsamtes hat Jugendrichter Peter Wohlfahrt in einem Strafverfahren gegen eine Angeklagte aus dem Kreis Würzburg geübt. Die 19-Jährige ist im sechsten Monat schwanger und sitzt seit über fünf Monaten in Untersuchungshaft. Sie hofft auf einen Platz in einem Mutter-Kind-Heim, muss aber seit Wochen auf die Genehmigung der Jugendhilfe warten, die auch für das Urteil des Jugendschöffengerichts von Bedeutung wäre. „Trotz der Dringlichkeit ist die Controlling-Stelle nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen“, schimpfte Wohlfahrt.
Vor Gericht verantworten muss sich die mehrfach vorbestrafte junge Frau unter anderem wegen Betrugs in 24 Fällen. Sie war im vergangenen Jahr an Einkäufen mit mehreren gestohlenen oder unterschlagenen EC-Karten beteiligt. Die beiden Haupttäter wurden kürzlich zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die 19-Jährige, die keinen festen Wohnsitz hatte und sich häufig im Würzburger Bahnhofsmilieu aufhielt, sitzt seit Januar in Untersuchungshaft: „Für eine Heranwachsende ist das langsam unverhältnismäßig“, so Wohlfahrt.
Entlassen werden könnte sie aber nur, wenn für sie ein Platz in einem Mutter-Kind-Heim zur Verfügung. Zu ihrer eigenen Mutter darf die 19-Jährige auf Dauer nicht: „Der Einfluss der Mutter ist gleich Null. Wenn wir das machen, ist die Obdachlosigkeit zu befürchten“, betonte Wohlfahrt. Die 19-Jährige brauche vielmehr starke sozialpädagogische Unterstützung. Gleich im Anschluss an ihre Verurteilung sollte sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht werden.
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NACHTRAG: Totschlagsprozess zweiter Verhandlungstag
Am zweiten Verhandlungstag des Totschlagsprozesses gegen eine 22-Jährige haben sich die Anzeichen verdichtet, dass die Angeklagte einen lebensfähigen Knaben zur Welt brachte. Wie berichtet, muss sich die junge Frau aus dem Raum Lohr vor dem Schwurgericht in Würzburg verantworten, weil sie für den Erstickungstod ihres neugeborenen Sohnes verantwortlich sein soll.
Zweimal wurde in den frühen Morgenstunden des 6. August 2008 ein Notarzt in das Haus gerufen, in dem die 22-Jährige zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern lebte. Der erste Einsatz galt der jungen Frau, die bei der heimlichen Geburt im Bad ihrer Wohnung viel Blut verloren hatte. Den Grund für die Blutungen erfuhr der Notarzt erst auf dem Weg ins Krankenhaus: „Bei meiner Untersuchung fand ich keine Hinweise auf eine Geburt“, so der 45-jährige Mediziner aus Lohr. Später kam die Meldung, dass in dem Badezimmer ein in ein Handtuch gewickelter Säugling gefunden worden war. Erst im Krankenhaus bestätigte die junge Frau einem Arzt, dass sie in dieser Nacht ohne Hilfe ein Kind zur Welt gebracht hatte. Ihm gegenüber soll sie auch geäußert haben, dass das Neugeborene lebte.
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