Amoklauf angedroht: Hartes Urteil bestätigt
Spätestens seit Erfurt verstehen die Justizbehörden bei der Androhung von Amokläufent keinen Spaß mehr. „Ich mach' morgen mal schnell 'ne Schule platt“, hatte ein 41-jähriger Würzburger Anfang Dezember im Internet angekündigt. Er wurde sofort verhaftet und Anfang April vom Würzburger Amstgericht wegen Aufforderung zu einer Straftat und „Störung des öffentlichen Friedens“ zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Auch in der zweiten Instanz hatte der vielfach vorbestrafte Mann keine Chance. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Würzburg verwarf am Dienstag seine Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts.
Weniger als drei Wochen vor der Ankündigung des Würzburgers war ein 18-Jähriger in der Realschule in Emsdetten (Nordrhein-Westfalen) Amok gelaufen und hatte fünf Menschen angeschossen. Davon offenbar inspiriert, wollte sich der arbeitslose Bäcker einen Spaß erlauben und die Reaktionen der anderen User im Internet testen. Am 8. Dezember 2006 verbreitete er seine Ankündigung, eine Schule platt machen zu wollen, gleichzeitig in fünf Chat-Räumen.
„Es war nur ein dummer Spaß“, versuchte der 41-Jährige seine Tat vor dem Landgericht herunterzuspielen. Dabei hatte er alle Register gezogen, um auch wirklich ernst genommen zu werden. Als Nutzer-Namen wählte er das gleiche Pseudonym wie der Amokläufer von Emsdetten. In seinem Internet-Profil nannte er als Motto „Töte, bevor du getötet wirst“, sein Hobby sei außerdem "alles, was mit töten zu tun hat". Mehrere Internet-Nutzer informierten noch in der Nacht die Polizei.
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Würzburger "Boat Race" beim Hafensommer-Abschluss
Fast so wie beim berühmt-berüchtigen "Boat Race" zwischen den Universitäten Oxford und Cambridge fühlten sich heute die Besucher beim Abschlussfest des Würzburger Hafensommers: Im Alten Hafen lieferten sich die Achter der beiden Würzburger Rudervereine ein packendes Duell. Nach gut 200 Metern von der Brücke der Deutschen Einheit Richtung Heizkraftwerk rauschte das Boot des Würzburger Rudervereins Bayern (WRVB) mit einem knappen Meter Vorsprung vor dem Achter des Akademischen Ruderclubs (ARCW) ins Ziel auf Höhe des Kunstschiffs „Arte Noah“. Beide Boote mussten aus voller Fahrt eine spektakuläre Vollbremsung hinlegen, um nicht mit der Bühne des Hafensommers zu kollidieren.
Bürgermeisterin Marion Schäfer überreichte den siegreichen WRVB-Ruderern, unter ihnen der Vereinsvorsitzende Michael Gensch persönlich, einen Pokal. "Das ist der Unterschied zwischen den beiden Vereinen: Theorie und Praxis", sagte Gensch mit einem Seitenblick auf den Vereinsvorsitzenden des ARCW, der nicht verschwitzt vom Rudern, sondern mit Hemd und Krawatte auf der Bühne stand. ARCW-Chef Holz blieb gelassen: Schließlich hat der ARCW im Gegensatz zu den "Bayern" mit Laura Tasch eine Athletin bei den derzeit in München stattfindenden Ruder-Weltmeisterschaften am Start.
Gemeinde soll 44.872,10 Euro zurückzahlen
Weil sie nach Ansicht der Regierung Fehler bei der Ausschreibung gemacht hat, soll die Gemeinde Triefenstein einen Teil der staatlichen Fördergelder für den Ausbau einer Verbindungsstraße zurückzahlen. Eine Klage der Gemeinde gegen die Rückforderung wurde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht in Würzburg abgewiesen. Wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, muss die Kommune nach aktuellen Berechnungen des Rechnungsprüfungsamtes exakt 44.872,10 Euro an den Freistaat zurückzahlen.
In dem Rechtsstreit geht es um die vor zwölf Jahren erbaute Verbindungsstraße zwischen dem Gewerbegebiet „Oberes Eck“ in Triefenstein-Lengfurt und der Staatsstraße 2299. Umgerechnet rund 1,2 Millionen Euro verschlang das Projekt, der Großteil der Mittel kam aus Fördertöpfen des Freistaates Bayern. In dem Verwendungsnachweis der Gelder fand die Regierung von Unterfranken nach Abschluss der Baumaßnahme allerdings „vermeidbare Mehrkosten“, die der Gemeinde in Rechnung gestellt wurden. Das mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro habe bei der Ausschreibung Fehler begangen, erklärte ein Vertreter des Sachgebietes „Straßen- und Brückenbau“ im Oktober 2005, als sich die Parteien zum ersten Mal vor dem Verwaltungsgericht trafen..
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Erst Vergleich geschlossen, dann doch geklagt
Der Streit über die Einfriedung zwischen zwei Grundstücken schwelt schon seit vielen Jahren. Jetzt hat ein Mann aus Lengfurt vor dem Würzburger Verwaltungsgericht versucht, den ungeliebten Zaun seines Nachbarn loszuwerden. Das Gericht sollte das Landratsamt Main-Spessart dazu verpflichten, eine baurechtliche Beseitigungsanordnung zu erlassen. Die Klage wurde abgewiesen.
Gebaut haben die beiden verfeindeten Nachbarn in einem Lengfurter Ortsteil schon Ende der siebziger Jahre. Der streitgegenständliche Holzlamellenzaun, 1,40 Meter hoch und zusätzlich auf einer heute 90 Zentimeter hohen Stützmauer errichtet, war schon im Jahr 1999 Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Gemündener Amtsgericht. Der Zivilprozess endete mit einem Vergleich, der Zaun durfte an der gemeinsamen Grundstücksgrenze stehen bleiben.
Daran fühlt sich der Kläger offenbar inzwischen nicht mehr gebunden: Er forderte das Landratsamt auf, sich um den seiner Meinung nach hässlichen und viel zu hohen Zaun zu kümmern und eine Beseitigungsanordnung zu erlassen. Die Behörde forschte nach, erfuhr von dem gerichtlichen Vergleich und ließ den Zaun stehen. Es sei zu aufwändig, die Geländeverhältnisse zum Zeitpunkt der Errichtung des Zaunes heute noch festzustellen, teilte man dem Kläger mit.
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Lebensgroße Unfallopfer im Strafjustizzentrum
Sie fallen sofort ins Auge, wenn man das Foyer des Strafjustizzentrums in der Ottostraße betritt: „Lebensgroße Standfiguren“, so der passende Name einer Ausstellung der Verkehrswacht Würzburg, erinnern dort seit Donnerstag an das Schicksal der fast 6.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland im Straßenverkehr ihr Leben lassen.
Es ist eine Ausstellung über die persönlichen Schicksale der Verkehrstoten, die sonst alljährlich nur in nackten statistischen Zahlen erfasst werden.
Jede der schwarzen Standfiguren, gestaltet nach dem Foto eines Unfallopfers, repräsentiert ein reales Geschehen. Der Betrachter wird mit einem echten Menschen konfrontiert, dessen tragisches Ende in einem kurzen Text auf jeder Figur erzählt wird.
Zum Beispiel Sabrina: Sie war 16 Jahre alt, als sie sich zu einem Bekannten ins Auto setzte, der betrunken und unter Drogen am Steuer saß. Die Fahrt endete tödlich, als er mit dem Auto von der Straße abkam und gegen einen Baum knallte. Daniel starb 2001 im Alter von 23 Jahren, als er auf einer ihm bekannten Strecke eine Kurve unterschätzte: „Ich fühlte mich zu sicher“, teilt Daniels Figur dem Betrachter mit.
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Die WL denkt "sowohl in die Tiefe als auch in die Breite"
Die Presse wollten sie offenbar nicht dabei haben, aber in der Zeitung soll doch etwas stehen vom "offiziellen Wahlkampfauftakt" der Weber Würzburger Liste. Deshalb war der WL-Vorsitzende Joachim Hohloch fleißig und hat eine Pressemitteilung verfasst, in der über den Inhalt der Wahlkampf-Auftaktveranstaltung informiert wird.
Da freut sich der Journalist in mir, wenn man bei einem lokalpolitisch so wichtigen Termin sieben Monate vor der Kommunalwahl alles so schön vorformuliert bekommt. Macht wenig Arbeit, und der Text spricht meines Erachtens auch für sich selbst. Schließlich wird bei der WL laut Hohloch nicht nur in die Tiefe, sondern auch in die Breite gedacht:
Die Würzburger Liste – Die Freien Wähler eröffneten mit ihrem OB-Kandidaten Dr. Benedikt Kuttenkeuler inhaltlich den Kommunalwahlkampf 2008. In den thematischen Arbeitskreisen „Familie, Soziales und Sport“; „Schule und Kultur“; „Stadtentwicklung und Infrastruktur“; „Wirtschaft, Mittelstand und Finanzen“ wurde die aktuelle Situation in Würzburg beleuchtet und hinterfragt. Aus dieser Analyse wird eine Sammlung mit kommunalpolitischen Forderungen für Würzburg erstellt.
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Georg Rosenthal: Frauenland-Bahn ja, Mainfrankenbahn eher nicht
Ein „klares Bekenntnis“ zur geplanten neuen Straßenbahn-Linie 6 durch das Frauenland zur Hubland-Uni hat SPD-Oberbürgermeisterkandidat Georg Rosenthal abgegeben. Eine Mainfrankenbahn vom Umland in die Innenstadt sehe er dagegen nicht als „Priorität Nummer eins“, sagte Rosenthal am Montag beim Monatstreffen der „Interessengemeinschaft Würzburger Straßenbahn“ (IWS).
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) müsse, so der OB-Kandidat, „Thema Nummer eins im nächsten Stadtrat sein.“ Die geplante Linie 6 dürfe auf keinen Fall zu einer „Ruine der Inkonsequenz“ werden. Eine konkrete Vorstellung von der Trassenführung hat Rosenthal noch nicht. Er will erst die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abwarten, die im Herbst vorgestellt werden sollen. Die Diskussion um die Streckenführung der Linie 6 zur Hubland-Uni und zu den Leighton-Konversionsflächen am Galgenberg hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans-Werner Loew beim IWS-Monatstreffen im Juni gestartet.
„Die Straßenbahn muss für möglichst viele Bewohner zu Fuß erreichbar sein“, ist Rosenthals einzige Vorgabe für die Frauenland-Linie. Keine Priorität räumt er dagegen dem Projekt „Mainfrankenbahn“ ein, mit dem die Innenstadt direkt mit dem Umland verbunden werden könnte. Das wäre zwar schön, sei aber derzeit wohl nicht finanzierbar, so Rosenthal: „Es gibt nicht mehr so viele Zuschüsse wie früher. Wir werden auch weiterhin angespannte öffentliche Haushalte haben.“
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Tod in der JVA: Überdosis?
Mit Vergiftungserscheinungen ist in der vergangenen Woche ein 29 Jahre alter Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg ins Krankenhaus eingeliefert worden. Kurze Zeit später starb der Strafgefangene. Die genaue Todesursache wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft zurzeit untersucht, ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen.
Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemnann bestätigte auf Anfrage am Donnerstag, dass der 29-Jährige in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August über Beschwerden klagte und deshalb in die Würzburger Uni-Klinik eingeliefert wurde: „Dort ist er dann noch in der Nacht verstorben.“ Woran der Strafgefangene starb, ist noch nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft wartet nach der Obduktion der Leiche jetzt auf das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens.
Eine unmittelbare Fremdbeteiligung am Tod des Häftlings kann laut Lückermann aber ausgeschlossen werden: Der Mann saß in einer verschlossenen Einzelzelle. Möglich ist, dass er an einer Überdosis Drogen starb. „In der Zelle ist eine selbst gebastelte Spritze gefunden worden“, teilte Lückemann mit. Der 29-Jährige war drogenabhängig und saß in Würzburg eine vom Landgericht Ansbach ausgesprochene Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln und Drogenhandel ab.
Versuchter Missbrauch bei Behinderten-Sportfest
Weil er bei einem Behinderten-Sportfest an der Hubland-Uni im vergangenen vier jungen Schülerinnen nachstellte, muss sich ein 40-jähriger Rollstuhlfahrer seit gestern wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht verantworten. In dem Prozess geht es neben der Bestrafung vor allem um die Frage, wie ähnliche Taten verhindert werden können: Der Mann leidet als Folge von Drogenmissbrauch an einer Persönlichkeitsstörung.
Zehn Jahre alt waren die vier Schülerinnen einer Würzburger Volksschule, die mit ihrer Klasse an dem integrativen Sportfest mit Behinderten und Nichtbehinderten am 5. Juli 2006 auf dem Sportgelände der Universität am Hubland teilnahmen. Auf der Suche nach Selbstbestätigung, so die Aussage des Angeklagten, sprach er zunächst zwei Mädchen an und fragte sie, ob sie sich fünf Euro verdienen wollten. Die Schülerinnen dachten, der Rollstuhlfahrer brauche Hilfe und folgten ihm zu den Toiletten. Dort wurde der Mann deutlicher und fragte, ob er die Mädchen streicheln dürfe. Auch zeigte er mit der Hand zwischen seine Beine. „Ich habe vor Angst am ganzen Körper gezittert“, erzählte eines der Opfer später bei einer Anhörung durch die Polizei.
Die beiden Mädchen lehnten ab und liefen davon. Kurze Zeit später erzählten ihnen zwei Klassenkameradinnen, dass sie ebenfalls von dem Rollstuhlfahrer mit dem roten Piratentuch und dem Drei-Tage-Bart aufgefordert worden waren, ihm zu den Toiletten zu folgen. Die vier Schülerinnen wandten sich an einen Betreuer. Der stellte den Angeklagten zur Rede, als der 40-Jährige gerade eine Erstklässlerin ansprach. Auch der Leiter der Einrichtung in Gemünden, in der der Rollstuhlfahrer untergebracht war, wurde informiert.
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Versuchte Brandstiftung in Kneipen-Küche
Nur weil er sich selbst bei der Polizei angezeigt hat, wurde ein Rentner jetzt vom Würzburger Landgericht wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt: Der 69-Jährige hatte am 1. März 2006 versucht, in der Küche einer Kneipe in Gaukönigshofen (Kreis Würzburg) mit Benzin Feuer zu legen.
Der Tat voraus gegangen war ein Streit über das Thema Fußball, nach dem der alkoholisierte Rentner vom Wirt aus der Gaststätte geworfen worden war. Kurze Zeit später kehrte der 69-Jährige mit einem gefüllten Beinzinkanister zurück. Bei einem Gerangel mit dem Wirt in der Küche der Kneipe schwappte Benzin aus dem Kanister. Nur weil sein Feuerzeug nicht funktionierte, sei der Kraftstoff nicht in Flammen aufgegangen, sagte der Angeklagte am Montag vor der 1. Strafkammer des Würzburger Landgerichts.
Für den Wirt war die Sache beendet, nachdem er den 69-Jährigen zum zweiten Mal aus der Kneipe geworfen hatte. Den Rentner aber plagte offenbar das schlechte Gewissen, er rief von zuhause aus die Polizei und erzählte alles. Die Polizei brachte den alten Mann ins Bezirkskrankenhaus nach Lohr, nachdem er angedeutet hatte, dass er sich in der Küche der Gaststätte selbst anzünden wollte.
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Alkohol statt Cannabis macht aggressiv
Jagdszenen auf dem Würzburger Marktplatz: Weil er zusammen mit einem Kumpel einen Studenten erst provoziert, dann verfolgt, geschlagen und schließlich zusammengetreten hat, soll ein 22-Jähriger für 15 Monate ins Gefängnis.
Der junge Mann ist für das Amtsgericht kein Unbekannter: Zuletzt wurde er im Mai 2006 wegen Drogenhandel zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Nachdem er vom Jugendrichter aus disziplinarischen Gründen voier Wochen in den Arrest gesteckt worden war, hat er sich auch weitgehend an seine Bewährungsauflagen gehalten. Nur an die wichtigste nicht: Nur fünf Monate nach dem Urteil beging er wieder eine Straftat. Zwar hat der 22-Jährige den Cannabis-Konsum nach eigenen Angaben mittlerweile aufgegeben, dafür trinkt er jetzt öfter Alkohol. 1,1 Promille hatte er im Blut, als ihm und zwei Begleitern in den frühen Morgenstunden des 26. Oktober 2006 in der Sanderstraße ein 25 Jahre alter Student über den Weg lief.
Als die Begleiterin des Studenten aus Versehen leicht mit dem Angeklagten zusammenstieß, ging das Theater los: Bis zum Unteren Marktplatz verfolgte das Trio den jungen Mann und seine Begleiterin. Als sie neben verbalen Provokationen auch noch anfingen, kleinere Steine zu werfen, stellte der Student die Verfolger zur Rede. Die Antwort war ein Faustschlag des Angeklagten, anschließend schlugen der 22-Jährige und einer seiner Kumpels zu zweit auf den 25-Jährigen ein. Der setzte sich schließlich zur Wehr, indem er dem Begleiter des Angeklagten eine Bierflasche am Kopf zerschlug. „Ich habe mich erst gewehrt, als ich am Boden lag“, sagte der Student im Zeugenstand.
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Dauerstraftäter wird nicht schlauer
Schon zum zehnten Mal stand am Montag ein 25 Jahre alter Würzburger vor Gericht, und bereits zum wiederholten Male wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt: Weil er seine schwangere Ex-Freundin verletzt, bedroht und beleidigt hat, muss der Drogenabhängige für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Wer schon so viele Vorstrafen hat, dass er sogar für eine einfache Schwarzfahrt zu drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird, der sollte sich besser nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Der 25-Jährige, der am Montag vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank saß, hat das nicht geschafft. Als er im vergangenen Dezember seine damalige Freundin verdächtigte, fremd gegangen zu sein, kam es zu den ersten körperlichen Übergriffen.
Auch nachdem sich die Frau von ihm getrennt hatte, weil er mit ihrer EC-Karte 80 Euro von ihrem Konto abgehoben hatte, rastete der 25-Jährige mehrmals aus. In einem Fall stieg er durch ein Fenster in ihre Wohnung ein, packte sie am Hals, schlug auf sie ein und forderte eine Abtreibung: „Sonst schlage ich das Kind aus dir heraus.“ Dann trat er seine Ex-Freundin zweimal in den Bauch. Auch danach bedrohte er die Frau mehrmals, hielt ihr unter anderem ein Küchenmesser an den Hals.
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12-jährigen Cousin missbraucht
Keine Bewährungschance gab es für einen Sexualstraftäter aus dem Main-Spessart-Kreis: Weil er seinen 12 Jahre alten Cousin in mindestens 18 Fällen sexuell missbrauchte, muss der 45-Jährige für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Jugendkammer des Würzburger Landgerichts verurteilte den Mann wegen Kindesmissbrauch in zwölf und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen.
Dass ein Sexualstraftäter so ehrlich und sachlich über seine Taten spricht wie der 45-Jährige, ist selten: „Er ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein Angeklagter sich in einem solchen Verfahren verhalten sollte“, betonte der Vorsitzende der Jugendkammer, Dr. Arno Heß. Zum ersten Mal stand der Angeklagte im vergangenen Oktober vor Gericht, schon damals legte er ein umfassendes Geständnis ab und erzählte offen über seine Taten. Es war kurz vor Pfingsten 2005, als sein damals zwölf Jahre alter Cousin mit ihm im LKW unterwegs war, um Getränke auszuliefern. Im Auto habe der Knabe darüber gesprochen, dass er im Jahr davor von einem Onkel sexuell missbraucht worden war. Da kamen auch bei dem 45-Jährigen Erinnerungen hoch: Auch er sei im Alter von etwa zehn Jahren Opfer von sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie geworden, berichtete der Angeklagte.
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Angeklagter gesteht Missbrauch an Cousin
Schwerer sexueller Missbrauch an seinem 13 Jahre alten Cousin liegt einem 45-Jährigen aus dem Main-Spessart-Kreis zur Last, der sich seit Donnerstag zum zweiten Mal vor der Großen Jugendschutzkammer des Würzburger Landgerichts verantworten muss. Der zweifache Familienvater hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und befindet sich in Therapie.
Vor Gericht nahm der 44-Jährige offen und sachlich zu den Vorwürfen Stellung: „Ich suche für mich selbst eine Antwort, warum ich das zugelassen habe. Vielleicht war es der Kick.“ Er selbst sei im Alter von etwa zehn Jahren von einem Onkel sexuell missbraucht worden, erklärte der Angeklagte. Und als er im Frühjahr 2005 öfter mit seinem jungen Cousin, dem Sohn eines anderen Onkels, mit dem Lieferwagen unterwegs gewesen sei, habe auch der Knabe offenbart, im Jahr zuvor von einem Verwandten zu sexuellen Handlungen gezwungen worden zu sein.
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